Beschreibung
Beschreibung
Beachten Sie bitte, dass Altakten von Gebäuden, die vor 1945 entstanden sind, im Krieg weitestgehend zerstört wurden und eine Akteneinsicht in den meisten Fällen nicht möglich ist. Sofern keine Akten zu dem von Ihnen angefragten Grundstück vorliegen, wird Ihnen hierrüber eine Negativauskunft erteilt.
Derzeit befinden wir uns im laufenden Digitalisierungsprozess und es liegen noch nicht alle Akten in digitaler Form vor. Nachdem der Antrag auf eine Akteneinsicht online eingereicht wurde, erhalten Sie von uns eine Mitteilung, zum weiteren Vorgehen und in welcher Form die Akte vorliegt.
Antragstellung
Der Versand der digitalen Unterlagen ist ausschließlich online über das Serviceportal möglich. Eine Antragsstellung auf anderem Wege kann daher nur in besonderen Ausnahmefällen und nach Rücksprache berücksichtigt werden.
Ablauf
- Nach erfolgter Recherche werden Sie grundsätzlich über das Serviceportal benachrichtigt.
- Bei digitalen Akten:
Nach erfolgter Recherche erhalten Sie die digitalen Akten im pdf-Format sowie den Gebührenbescheid, welcher im Nachgang zu überweisen ist. - Bei analogen Akten:
Nach erfolgter Recherche erhalten Sie eine Nachricht mit dem weiteren Vorgehen hinsichtlich einer Terminvereinbarung zur Einsicht der Akten vor Ort im Rathaus. Eine Einsichtnahme ohne vorherige Terminabsprache ist nicht möglich. Der Gebührenbescheid wird vor Ort mitgegeben und die Gebühr ist im Nachgang zu überweisen. Eine direkte Bezahlung vor Ort ist nicht möglich. - Bei hybriden Akten:
Nach erfolgter Recherche erhalten Sie die digitalen Akten im pdf-Format sowie den Gebührenbescheid, welcher im Nachgang zu überweisen ist (diese Gebühr beinhaltet lediglich die digital zur Verfügung gestellten Akten).
Zeitgleich erhalten Sie die Möglichkeit für die analog vorgefundenen Akten innerhalb von zwei Wochen einen Termin zur Einsicht der Akten vor Ort im Rathaus zu vereinbaren. Eine Einsichtnahme ohne vorherige Terminabsprache ist nicht möglich. Der Gebührenbescheid für die analoge Akteneinsicht wird Ihnen vor Ort mitgegeben und die Gebühr ist im Nachgang zu überweisen. Eine direkte Bezahlung vor Ort ist nicht möglich.
Weitere Informationen können Sie dem Serviceportal entnehmen(Siehe Links und Downloads).