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Kleinkläranlagen: Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser ins Grundwasser oder in Gewässer beantragen

Beschreibung

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Abwasser, das in Privathaushalten anfällt, darf erst nach Vorbehandlung in einer Kleinkläranlage in ein Gewässer bzw. in das Grundwasser eingeleitet werden. Für die Einleitung ist eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erforderlich.

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