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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Abwasser: Einleitung in die öffentliche Kanalisation und private Abwasseranlagen beantragen (Indirekteinleiter)

Abwasser mit gefährlichen Stoffen aus Gewerbebetrieben darf nur mit Genehmigung der Unteren Wasserbehörde in öffentliche Abwasseranlagen (Schmutzwasserkanal) eingeleitet werden.

Beschreibung

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Betroffen sind z. B.

 

  • Zahnarztpraxen,
  • Betriebe der Metallbe- und -verarbeitung,
  • KFZ-Waschplätze und Waschstraßen
  • und viele andere.

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