Beschreibung
Beschreibung
Betroffen sind z. B.
- Zahnarztpraxen,
- Betriebe der Metallbe- und -verarbeitung,
- KFZ-Waschplätze und Waschstraßen
- und viele andere.
Abwasser mit gefährlichen Stoffen aus Gewerbebetrieben darf nur mit Genehmigung der Unteren Wasserbehörde in öffentliche Abwasseranlagen (Schmutzwasserkanal) eingeleitet werden.
Betroffen sind z. B.