Beschreibung
Beschreibung
Gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen III-571-10-00.00 vom 8.8.2002 dürfen Jagdscheine nur nach persönlicher Vorsprache ausgestellt bzw. verlängert werden!
Sie können einen Jagdschein beantragen, wenn Sie die Jägerprüfung bestanden haben und mindestens 16 Jahre alt sind und eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit mit der gesetzlich erforderlichen Mindestversicherungssumme abgeschlossen haben.
Sie können bei der unteren Jagdbehörde einen Jagdschein mit einer Gültigkeitsdauer von wahlweise 14 Tagen (Tagesjagdschein), 1, 2 oder 3 Jahren beantragen.
Ähnliche Dienstleistungen
Details
Dokumente
1) Antrag über das Serviceportal:
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.
Bei Anträgen im Dezember 2025 kann die Jagdhaftpflicht nach Erhalt über das Serviceportal digital nachgereicht werden, jedoch spätestens zur persönlichen Vorsprache bei Ausstellung/Verlängerung des Jagdscheins.
a) Erstmalige Ausstellung:
- Nachweis der Jägerprüfung (Prüfungszeugnis)
- gültiger Personalausweis/ Pass
- Vollmacht/Einverständniserklärung (Öffnet in einem neuen Tab) gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen)
- Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit und die gesetzlich erforderlich Deckungssumme (kann nachgereicht werden)
- Nachweis über die Schulung zur Kundigen Person (Fleischhygiene), Fallenschein
- Nachweis über die Jagdberechtigung/-Bezirk (Eigenjagdbezirk, Nießbrauch)
- Bei Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Nachweis über die Jagdberechtigung / Einladung
Zusätzlich ist per Post einzureichen:
ein aktuelles Passbild (mit Namen auf der Rückseite beschriftet)**
b) Verlängerung/Neuausstellung:
- gültiger Personalausweis/ Pass
- Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit und die gesetzlich erforderlich Deckungssumme (kann nachgereicht werden)
- Vollmacht/Einverständniserklärung (Öffnet in einem neuen Tab) gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen)
- Nachweis über die Jagdberechtigung/-Bezirk (Pachtvertrag, Eigenjagdbezirk, Begehungsscheine, Nießbrauch)
- Bei Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Nachweis über die Jagdberechtigung / Einladung
- Bitte prüfen Sie, ob eine Verlängerung in Ihrem Jagdschein (Seite 5 voll?) noch möglich ist. Sofern keine Verlängerung mehr möglich ist, ein aktuelles Passbild (mit Namen auf der Rückseite beschriftet)einzureichen/mitzubringen**.
** kein biometrisches Passbild erforderlich
3) Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns eine Nachricht, wann Sie Ihren Jagdschein während der persönlichen Vorsprache abholen können oder verlängert bekommen.
Der Bund gibt mit seinem geänderten Waffengesetz,§§6b i.V.m.44 Abs. 2 WaffG, seit dem 01.11.2024 andere Abläufe und weitere Abfragen vor. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 17 Bundesjagdgesetz in Verbindung mit §§ 5 und 6 Waffengesetz wird ab sofort durch die zuständige Waffenbehörde durchgeführt. Mit Bundespolizei und Zollkriminalamt wurde der Kreis der Behörden, die angefragt werden müssen, von vier auf sechs erhöht.
Sollte es in den letzten zehn Jahren einen Wohnortwechsel gegeben haben, sind zusätzlich auch noch die jeweils zuständigen Polizeidienststellen einzuschalten. Die Anzahl der Umzüge entspricht dabei der Summe der zusätzlichen Abfragen.
Somit haben die MitarbeiterInnen der Unteren Jagdbehörde keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit der Zuverlässigkeitsanfragen. Sie werden benachrichtigt, sobald eine Rückmeldung der Waffenbehörde vorliegt.
Gebühren
Jagdscheine für Erwachsene
- Tagesjagdschein - 20,00 € (Gültigkeit 14 Tage)
- 1 Jahr - 45,00 €
- 2 Jahre - 60,00 €
- 3 Jahre - 75,00 €
Jugendjagdscheine
Tagesjagdschein - 20,00 €
1 Jahr - 25,00 €
2 Jahre - 35,00 €
3 Jahre - 40,00 €
Falknerjagdscheine
Tagesfalknerjagdschein - 15,00 €
1 Jahr - 25,00 €
2 Jahre - 35,00 €
3 Jahre - 40,00 €
Jugendfalknerscheine
1 Jahr - 15,00 €
2 Jahre - 20,00 €
3 Jahre - 25,00 €
Ersatzausstellung des Jagdscheins - 35,00 €
Die Gebühren gelten sowohl für den Erstantrag als auch für die Verlängerung des Jagdscheines.
Zahlungsarten
Zahlungsweisen im Serviceportal:
- Lastschriftverfahren
- Kreditkarten
- Paypal
Vor Ort ist eine Bezahlung nur per EC-Karte (Girocard) möglich.
Rechtsgrundlage
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz NRW
- Durchführungsverordnung des Landesjagdgesetz NRW
- §§ 5 und 6 WaffG (Öffnet in einem neuen Tab)
Bearbeitungsdauer
Seit dem 31. Oktober 2024 gilt bundesweit das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems.
Aufgrund dessen wurde auch das Waffengesetz geändert. Die dort festgeschriebenen Vorgaben führen zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten. Voraussichtlich wochenlange Wartezeiten sollten für alle Betroffenen Anlass sein, notwendige Anträge frühzeitig zu stellen.
Die MitarbeiterInnen der Unteren Jagdbehörde keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit der Zuverlässigkeitsanfragen.
Die Bearbeitungszeit kann 12 Wochen und länger dauern.
Sie werden sofort informiert, sobald eine Rückmeldung der Waffenbehörde vorliegt und Sie Ihren Jagdschein persönlich ausgestellt bekommen oder verlängern können.
Links und Downloads
Links und Downloads
- Informationen zur EU-DatenschutzGrundverordnungPDF-Datei1,20 MB
- Antrag auf Ausstellung und Verlängerung des Jagdscheines (Öffnet in einem neuen Tab)
- Serviceportal der Stadt Wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab)
- Kreisjägerschaft Wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 5 Waffengesetz - Zuverlässigkeit (Öffnet in einem neuen Tab)
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
|---|---|---|---|
| Jagdbehörde | bitte E-Mails ausschließlich an diese Adresse verschicken | 0202 563-5560 | |
| Frau Claudia Louise Kirrkamm | Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen | 0202 563-5262 | |
| Frau Annika Mehnert | Einziehung von Jagdscheinen, jagdrechtliche Angelegenheiten | 0202 563-5549 | |
| Herr Jens Monzel | Erteilung/ Verlängerung / Einziehung von Jagdscheinen | 0202 563-8339 | |
| Frau Birgit Schiller | Erteilung/ Verlängerung von Jagdscheinen | 0202 563-5781 |