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Jagdschein: Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheins

Achtung: Auf Grund einer Fortbildungs-Veranstaltung entfällt am Mittwoch den 10.06.2026 die Sprechzeit von 09-11 Uhr und die Telefonsprechstunde.

Wer die Jagd ausüben möchte muss eine Jägerprüfung bestanden haben und einen gültigen Jagdschein besitzen.

Die Untere Jagdbehörde ist verpflichtet die erforderliche jagdtaugliche Eignung durch eine persönliche Vorsprache zu prüfen. Aus diesem Grund wird das Verfahren für die Erteilung von Jagdscheinen verändert. Weitere Informationen sind auf der Internetseite beschrieben.

Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung Ihres Jagdscheins mit Gültigkeit ab dem 01.04.2026 können ab dem 01.12.2025 gestellt werden.

Beschreibung

Beschreibung

Gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen III-571-10-00.00 vom 8.8.2002 dürfen Jagdscheine nur nach persönlicher Vorsprache ausgestellt bzw. verlängert werden! 

Sie können einen Jagdschein beantragen, wenn Sie die Jägerprüfung bestanden haben und mindestens 16 Jahre alt sind und eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit mit der gesetzlich erforderlichen Mindestversicherungssumme abgeschlossen haben.

Sie können bei der unteren Jagdbehörde einen Jagdschein mit einer Gültigkeitsdauer von wahlweise 14 Tagen (Tagesjagdschein), 1, 2 oder 3 Jahren beantragen.

Details

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