Beschreibung
Beschreibung
Gemäß Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen III-571-10-00.00 vom 8.8.2002 dürfen Jagdscheine nur nach persönlicher Vorsprache ausgestellt bzw. verlängert werden!
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den damit verbundenen Kontakteinschränkungen wird derzeit von dem persönlichen Erscheinen zur Ausstellung/ Verlängerung kein Gebrauch gemacht. Deshalb ist eine Jagdscheinbeantragung/-verlängerung ausschließlich online möglich. Wir behalten uns vor zu einem späteren Zeitpunkt Ihre Jagdtauglichkeit persönlich zu überprüfen.
Sie können einen Jagdschein beantragen, wenn Sie die Jägerprüfung bestanden haben und mindestens 16 Jahre alt sind und eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit abgeschlossen haben.
Sie können bei der unteren Jagdbehörde einen Jagdschein mit einer Gültigkeitsdauer von wahlweise 14 Tagen (Tagesjagdschein), 1, 2 oder 3 Jahren beantragen.
Der Jagdschein kann bis zu fünf Mal verlängert werden. Danach wird ein neuer Jagdschein ausgestellt. Verlängerungen für das neue Jagdjahr stellt die Untere Jagdbehörde ab dem 06. Januar des Jahres bei Vorlage des neuen Versicherungsnachweises aus.