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Bildungs- und Teilhabepaket: Schulbedarf

Bildungs- und Teilhabepaket: Schulbedarf

Beschreibung

Beschreibung

 

Durch das Starke-Familien-Gesetz, weldhes zum 01.08.2019 in Kraft getreten ist, wurden die Leistungen aus dem Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket in weiten Teilen verbessert bzw. erhöht.

 

Anspruch haben Familien, die entweder

 

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) oder
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe zum Lebensunterhalt) oder
  • Wohngeld oder
  • einen Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen

 

Beantragt werden können Zuschüsse für

 

  • Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten,
  • das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, der Kindertagesstätte oder der anerkannten Tagespflege (Tagesmutter),
  • Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten (Mitglieds- oder Vereinsbeiträge),
  • Lernförderung (Nachhilfe) und
  • die Beschaffung von Schulmaterialien
  • Schülerbeförderungskosten.

 

Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II stellen die Anträge bei dem für sie zuständigen Jobcenter. Weitere Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite des Jobcenters (Öffnet in einem neuen Tab)

Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen die Anträge beim Sozialamt, Friedrich-Engels-Allee 76, 42285 Wuppertal.

Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen die Anträge beim Ressort Zuwanderung und Integration, Team 204.2 Wirtschaftliche Hilfe, Friedrich-Engels-Allee 28, 42103 Wuppertal (E-Mail: 204-wirtschaftliche-Hilfestadt.wuppertalde).

Leistungen für die Beschaffung von Schulmaterial werden zum 01.08. und 01.02. jeden Jahres gezahlt.

Schulpflichtige Empfänger von Leistungen des Jobcenters oder der der Sozialhilfe erhalten diese Leistungen automatisch mit der monatlichen Sozialleistung.

Alle anderen leistungsberechtigten Personen (z.B. Schüler der Oberstufe oder berufsbildenden Schulen) erhalten die Leistung nur auf Antrag.

 

Personen die Wohngeld oder Kindergeldzuschlag beziehen müssen diese Leistungen beim Sozialamt beantragen.

 

Das Antragsformular steht als Download zur Verfügung. Dem Antrag beizufügen ist eine Anlage für die jeweils beantragte Leistung. Auch diese Anlagen stehen zum Download zur Verfügung.

Details

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