Beschreibung
Beschreibung
Seit 1986 gibt es den Wuppertal Pass. Einwohnerinnen und Einwohner Wuppertals mit nur geringem Einkommen sollen damit Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen und einiger andere Dienste eingeräumt werden. Voraussetzungen um einen Wuppertal Pass zu erhalten sind geringes Einkommen oder der Erhalt laufender Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Mitglieder einkommensschwächerer Haushalte die Möglichkeit haben, am kulturellen Leben der Stadt teilzunehmen. Das Wuppertaler Kulturangebot aber auch Angebote zur Fort- und Weiterbildung oder Angebote zur Freizeitgestaltung sollen möglichst allen Einwohnerinnen und Einwohnern Wuppertals zur Verfügung stehen
Viele Angebote folgender Einrichtungen können unter Vorlage des Wuppertal Passes vergünstigt in Anspruch genommen werden:
Vergünstigungen bei Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen
- Bergische Musikschule
- Von der Heydt - Museum
- Volkshochschule
- Familienbildungsstätte
- Stadtbibliothek
- Zoologischer Garten
- Stadtbetrieb Jugend und Freizeit
- Stadtbetrieb Sport und Bäder
- Ressort 105.2 Baurecht, Grundstücke und Wohnen, Gewerbe und Wohnen -Wohnberechtigungsbescheinigung
- Ressort 105.34 Wohnraumförderung
- Oper, Schauspiel, Tanztheater und
- Konzerten des Sinfonieorchesters
- Berechtigung zum Erwerb des Sozialtickets VRR (nicht für alle Wuppertal-Pass-Inhaber)
- Vergünstigungen anderer Anbieter
- Freibad Neuenhof: Eintrittsermäßigung
- Kirchliche Familienbildungsstätten: Ermäßigung der Kursgebühren um 50%
- Müllers Marionettentheater: Eintrittsermäßigung
- Schülerhilfe GmbH & Co.KG: Preisermäßigung für Nachhilfeunterricht
- Verein zur Förderung des deutschen Konzert- und Theaterwesens: Ermäßigte Teilnahmegebühr für Klavier- und Musicalworkshops