Beschreibung
Beschreibung
Tagespflegeeinrichtungen können von pflegebedürftigen Personen ab dem Pflegegrad 2 im Sinne des § 15 SGB XI besucht werden. Für den Besuch der Tagespflege können Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden. Die Höhe bestimmt sich nach dem jeweiligen berechneten Pflegegrad.
Sofern die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, können unter bestimmten Voraussetzungen Sozialleistungen beantragt werden. Die Anzahl der Tage, an denen die Tagespflege besucht werden kann, bestimmt sich dann nach dem individuellen Bedarf. Hin- und Rückfahrt werden bei Bedarf durch einen Fahrdienst organisiert.