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Schwerbehindertenrecht: Merkzeichen RF

Das Merkzeichen RF steht für die Feststellung der Ermäßigung/Befreiung von Runkfunk - und Telefongebühren.

Schwerbehindertenrecht: Merkzeichen RF

Beschreibung

Beschreibung

Das Merkzeichen RF (Rundfunk- und Telefongebühren) erhält, wer

aufs Schwerste hörbehindert ist oder 
aufs Schwerste sehbehindert ist oder 
das Haus nicht mehr verlassen kann (sprich: bettlägerig ist).

Bitte beachten Sie, dass bei dem letzten Kriterium unerheblich ist, welche Verkehrsanbindung besteht, oder ob der Berechtigte eine Begleitperson und/oder einen Rollstuhl hat. Falls das Haus in in Begleitung und im Rollstuhl verlassen werden könnte, sind die Voraussetzungen für Punkt 3) nicht gegeben.

Falls das Merkzeichen RF festgestellt wurde, ist die eigentliche Gebührenermäßigung bei ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und der Telefongesellschaft zu beantragen. (Formulare erhalten Sie mit dem späteren Bescheid). Die Ermäßigung kann auch online unter rundfunkbeitrag.de beantragt werden.

Für die Befreiung der Telefongebühren legen Sie den Ausweis mit festgestelltem Merkzeichen "RF" bei ihrem Telefonanbieter vor. Hierfür ist kein Formular erforderlich.

Anspruch auf Befreiung von der Beitragspflicht haben:

- Taubblinde Menschen, bei denen i.S.d. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags(RBStV) auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und auf dem besseren Auge eine hochgradige Sehbehinderung gegeben ist

- Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 des SGB XII) und § 27 d Bundesversorgungsgesetz (BVG)

- Sonderfürsorgeberechtigte (27 e BVG)

 

Wichtig: 2013 haben sich die Rundfunkgebühren-Gebühren geändert. 

Jeder Haushalt zahlt aktuell monatlich 18,36 Euro. Dabei ist es egal, welche Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden. Für jede weitere Wohnung, wie Zweit- und Nebenwohnungen oder Ferienwohnungen, werden je weitere 18,36 Euro fällig. Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften, Internaten und Kasernen sowie Gartenlauben in Kleingärten, die nicht zum wohnen eignen, gehören nicht dazu.

Empfänger von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, sowie Studierende und Auszubildende, die BAfög beziehen, können sich mit einem Nachweis wie bisher von der Gebühr befreien lassen. Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen "RF" zahlen monatlich aktuell nur 6,12 Euro und Taubblinde sind von der Gebühr weiterhin befreit.

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