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Schwerbehindertenrecht: Steuerermäßigung

Wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt wurde, können Sie steuerliche Vergünstigungen, insbesondere den Behinderten-Pauschbetrag, in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.

Schwerbehindertenrecht: Steuerermäßigung

Beschreibung

Beschreibung

Der Behinderten-Pauschbetrag soll behinderungsbedingte Mehraufwendungen steuerlich ausgleichen. 

Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung (GdB). Für blinde oder hilflose Menschen gelten erhöhte Pauschbeträge. 

Im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie den Betrag beim zuständigen Finanzamt beantragen.

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