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Schwerbehindertenrecht: Steuerermäßigung

Wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung festgestellt wurde, können Sie eine Steuerermäßigung beim Finanzamt geltend machen.

Schwerbehindertenrecht: Steuerermäßigung

Beschreibung

Beschreibung

Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung im Einzelnen geltend machen oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.


Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens und Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf sowie die Pflegeaufwendungen. Wählen Sie den Pauschbetrag, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen noch die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt geltend machen.

Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt.
Blinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag.

Der Behinderten-Pauschbetrag soll höhere Kosten ausgleichen, die Menschen wegen einer Behinderung haben. 

Wie hoch der Pauschbetrag ist, hängt vom Grad der Behinderung ab.

Für die Einkommens-Steuer gelten diese Frei-Beträge:

Grad der Behinderung (GdB):

·       20:   384 €

·       30:   620 €

·       40:   860 €    

·       50:  1140 € 

·       60:  1440 €      

·       70:  1780 € 

·       80:  2120 €    

·       90:  2460 €

·       100: 2840 €

Merkzeichen BL oder H (unabhängig vom GdB): 7400 €

Wichtig: diese neuen Werte gelten ab 2021.

Sie bekommen den Pauschbetrag ab einem Grad der Behinderung von 20.
Besondere Voraussetzungen bei einem GdB unter 50 gibt es nicht mehr.

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