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Schwerbehindertenrecht: Steuerermäßigung

Wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung festgestellt wurde, können Sie eine Steuerermäßigung beim Finanzamt geltend machen.

Schwerbehindertenrecht: Steuerermäßigung

Beschreibung

Beschreibung

Grad der Behinderung (GdB):

·       20:   384 €

·       30:   620 €

·       40:   860 €    

·       50:  1140 € 

·       60:  1440 €      

·       70:  1780 € 

·       80:  2120 €    

·       90:  2460 €

·       100: 2840 €

Merkzeichen BL oder H (unabhängig vom GdB): 7400 €

Wichtig: diese Werte gelten ab 2021.

Bis Ende 2020 galt: bei einem GdB von 30 oder 40 steht Ihnen eine Steuerermäßigung nur zu, falls eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit festgestellt wurde oder eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt. Bei einem GdB von 20 steht Ihnen keine Steuerermäßigung zu. 

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