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BuT - Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Wohngeld

Beziehende von Wohngeld, können Bildungs- und Teilhabeleistungen wie Nachhilfe, Schulverpflegung, Freizeitangebote und Schülerbeförderung erhalten.

BuT - Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Wohngeld

Beschreibung

Beschreibung

Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket                                

Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen erhalten – z. B. Wohngeld – können Sie finanzielle Unterstützung für Bildung und Freizeit beantragen. Diese Leistungen richten sich vor allem an junge Menschen.

Für Personen bis 25 Jahre:

  • Ausflüge & Klassenfahrten: Kosten für Tages- und Mehrtagesausflüge von Schule, Kita oder Tagespflege werden komplett übernommen.
  • Schulmaterial: Zum Schulstart gibt es zweimal jährlich eine Pauschale. Zum Schuljahresbeginn 130 € und zu Beginn des 2. Halbjahres 65 € für Hefte, Stifte usw.
  • Fahrkosten zur Schule: Wenn kein kostenloses Ticket über die Schule möglich ist, wird geprüft, ob die die tatsächlichen Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule übernommen werden können.
  • Lernförderung: Extra-Nachhilfe wird bezahlt, wenn sie notwendig ist, um die schulischen Ziele zu erreichen.
  • Mittagessen: Kosten für gemeinsames Essen in Schule, Kita oder Tagespflege werden übernommen, wenn dort angeboten.

Für Personen bis 18 Jahre:

  • Freizeitangebote: Monatlich bis zu 15 € z. B. für Sportverein, Musikschule oder ähnliche Angebote zur sozialen und kulturellen Teilhabe.

Details

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