Beschreibung
Beschreibung
Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket
Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen erhalten – z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt – können Sie unabhängig vom Alter finanzielle Unterstützung für Bildung und Freizeit beantragen. Diese Leistungen richten sich vor allem an junge Menschen.
Für Personen bis 25 Jahre:
- Ausflüge & Klassenfahrten: Kosten für Tages- und Mehrtagesausflüge von Schule, Kita oder Tagespflege werden komplett übernommen.
- Schulmaterial: Zum Schulstart gibt es zweimal jährlich eine Pauschale. Zum Schuljahresbeginn 130 € und zu Beginn des 2. Halbjahres 65 € für Hefte, Stifte usw.
- Fahrkosten zur Schule: Wenn kein kostenloses Ticket über die Schule möglich ist, wird geprüft, ob die die tatsächlichen Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule übernommen werden können.
- Lernförderung: Extra-Nachhilfe wird bezahlt, wenn sie notwendig ist, um die schulischen Ziele zu erreichen.
- Mittagessen: Kosten für gemeinsames Essen in Schule, Kita oder Tagespflege werden übernommen, wenn dort angeboten.
Für Personen bis 18 Jahre:
- Freizeitangebote: Monatlich bis zu 15 € z. B. für Sportverein, Musikschule oder ähnliche Angebote zur sozialen und kulturellen Teilhabe.
Ähnliche Dienstleistungen
Details
Voraussetzungen
-
Sie beziehungsweise die betroffenen Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen:
- erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt als Teil der Sozialhilfe,
- besuchen eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.
-
Ausflüge:
- Mehrtägige Ausflüge müssen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen liegen.
-
Persönlicher Schulbedarf
- Bei Kindern unter 7 Jahren oder sofern das Kind nach dem 10. Schuljahr eine weitergehende Schule besucht, müssen Sie eine Schulbescheinigung vorlegen.
-
Schülerbeförderung
- Die Kosten werden nicht komplett von Dritten beispielsweise dem Schulträger übernommen. Wird nur ein Teil der Fahrtkosten durch Dritte übernommen, kann nur der Eigenanteil erstattet werden.
- Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Schule oder Einrichtung ist höher als die maßgeblich geregelte Mindestentfernung.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann die nächstgelegene Einrichtung auch eine besondere Ausrichtung haben, beispielsweise ein sportliches oder sprachliches Profil, oder es handelt sich um eine Waldorfschule.
-
außerschulische Lernförderung
- Die Schule muss bestätigen, dass Sie die zusätzliche Lernförderung brauchen. Wenn es schulische Angebote gibt, müssen Sie diese vorrangig nutzen. Ob die Versetzung gefährdet ist, ist egal.
- Die Lernförderung wird durch einen geeigneten Träger oder eine geeignete private Person angeboten.
-
gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Sie, beziehungsweise Ihr Kind besuchen eine Schule, eine Kita, eine Kindertagespflegeeinrichtung oder einen Hort.
- Die Mittagsverpflegung wird von der Einrichtung angeboten oder ist durch einen Kooperationsvertrag mit der Einrichtung (zum Beispiel zwischen Schule und Hort) vereinbart.
- Das Essen wird gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen.
- Altersobergrenze für Teilhabeleistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit in der Gemeinschaft: 18 Jahre
Verfahrensablauf
Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert. Grundsätzlich gilt: Wer Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Regel an das Sozialamt.
Fristen
- Geltungsdauer 0 - 12 Monate
Die Geltungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert derzeit bis zu 8 Monate.
Wir bitten um Ihr Verständnis und darum, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Wichtig: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Leistungen rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Ihnen entsteht dadurch kein Nachteil.
Dokumente
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (unter Links/Downloads)
- Ggf. zusätzliche Anlagen zum Antrag (unter Links/Downloads)
- Aktueller Leistungsbescheid
Zusätzliche Nachweise je nach Antrag:
Schülerbeförderungskosten:
- Bewilligungsbescheid des Schulverwaltungsamtes
- Zahlungsnachweis für das Ticket
Teilhabe am sozialen/kulturellen Leben:
- Nachweis der Kosten (z. B. Sportkleidung)
Mittagsverpflegung:
- Schulmittagessen:
- Der Antrag für das Schulmittagessen ist automatisch mit dem Grundsicherungsantrag gestellt.
- Für die Weiterbewilligung reicht der aktuelle Grundsicherungs-Bescheid.
- Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag stellen.
- Kita / Tagesmutter Mittagessen:
- Auch hier ist das Mittagessen automatisch mit dem Grundsicherungsantrag mit beantragt.
- Vertrag der Kita / Tagesmutter
- Nachweis über die Kosten und den Zeitraum der Verpflegung
Schulbedarf:
- Wird automatisch berücksichtigt: Wenn Sie Grundsicherung erhalten, ist der Schulbedarf automatisch mit beantragt. Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag stellen.
- Weiterbewilligung: Wenn Sie einen neuen Grundsicherungs-Bescheid erhalten haben, reicht es aus, diesen vorzulegen. Ein neuer Antrag für Schulbedarf ist nicht nötig.
- Schulbescheinigung:
- Bis 16 Jahre: Keine Schulbescheinigung nötig (Schulpflicht).
- Ab 16 Jahre: Jedes Jahr muss eine Schulbescheinigung eingereicht werden. Die Bescheinigung muss im laufenden Schuljahr ausgestellt sein.
- Ab 18 Jahre: Das volljährige Kind stellt den Antrag selbst. Jedes Jahr ist eine Schulbescheinigung nötig, welche im laufenden Schuljahr ausgestellt wurde.
Wichtige Hinweise:
- Bitte reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen.
- Dokumente werden digital verarbeitet. Sie können Unterlagen gern per E-Mail als PDF senden.
- Originale sind nicht nötig. Falls Sie doch Originale einreichen, kennzeichnen Sie diese deutlich, wenn Sie sie zurückhaben möchten – sonst werden sie nach 6 Wochen vernichtet. Bitte keine Metallklammern verwenden.
Bemerkung
Hinweise zu einzelnen Leistungen
Schülerbeförderung
- Die Kosten werden nur übernommen, wenn sie nicht bereits vollständig von Dritten (z. B. Schulträger) gezahlt werden.
- Wird nur ein Teil erstattet, kann nur der Eigenanteil übernommen werden.
- Die Entfernung zur Schule muss über der festgelegten Mindestentfernung liegen.
- Eine Ausnahme ist möglich, wenn die nächstgelegene Schule eine besondere Ausrichtung hat (z. B. sportlich, sprachlich, Waldorfschule).
Außerschulische Lernförderung (Nachhilfe)
- Die Schule muss den Bedarf bestätigen.
- Schulische Förderangebote sind vorrangig zu nutzen.
- Ob eine Versetzungsgefährdung vorliegt, ist dabei nicht entscheidend.
- Die Nachhilfe muss von einem geeigneten Träger oder einer geeigneten privaten Person durchgeführt werden.
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Die Mittagsverpflegung muss von der Einrichtung selbst angeboten oder über einen Kooperationsvertrag (z. B. Schule & Hort) organisiert sein.
- Das Essen wird gemeinsam ausgegeben und eingenommen.
Altersobergrenze für Teilhabeleistungen (Kultur, Sport, Freizeit)
- Die Leistungen gelten für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag
Zahlungsarten
Zahlungsarten der Leistungen:
Teilhabe (z. B. Vereinsbeiträge, Ausrüstung):
- Die Zahlung erfolgt direkt an den Anbieter oder Verein.
- Monatlich sind bis zu 15 €, jährlich maximal 180 € möglich.
- Der Jahreszeitraum beginnt mit dem Monat der ersten Antragstellung.
Lernförderung (Nachhilfe):
- Die Kosten werden direkt an den Anbieter überwiesen – auf die genannte Bankverbindung.
- Nur tatsächlich erbrachte Nachhilfestunden werden übernommen. Verwaltungsgebühren sind ausgeschlossen.
Schülerbeförderung:
- Die Erstattung erfolgt an die Eltern auf das im Antrag angegebene Konto.
Mittagsverpflegung:
- Die Zahlung geht direkt an die Schule, Kita oder den Träger.
Klassenfahrten und Tagesausflüge:
- Die Erstattung erfolgt auf das im Antrag angegebene Konto, meist das der Schule oder Kita.
- 100 % der Kosten werden übernommen – außer z. B. für Ausrüstung, Taschengeld oder Klassenkasse.
Schulbedarf:
- Zum Schuljahresbeginn: 130 €, zum 2. Halbjahr: 65 €
- Die Beträge werden am 1. August und 1. Februar direkt an die Eltern überwiesen
Was sollte ich noch wissen?
Für den Schulbedarf müssen Sie einen separaten Antrag stellen, wenn Ihr Kind entweder noch unter 7 Jahre alt ist oder das 10. Schuljahr bereits abgeschlossen hat, aber eine weitergehende Schule besucht. In diesen Fällen ist eine Schulbescheinigung als Nachweis vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
-
Der sich für Antragstellende ergebende Rechtsweg ist im jeweiligen Bescheid zum Antrag dargestellt:
- Widerspruch bei der Bescheid erteilenden Behörde
- Klage vor dem Sozialgericht
Links und Downloads
Anträge und Anlagen
- Komplettantrag: KlassenfahrtPDF-Datei271,06 kB
- Komplettantrag: LernförderungPDF-Datei234,02 kB
- Komplettantrag: Lernförderung IntensivkursPDF-Datei274,17 kB
- Komplettantrag: MittagsverpflegungPDF-Datei272,18 kB
- Komplettantrag: SchülerbeförderungPDF-Datei219,61 kB
- Komplettantrag: SchulbedarfPDF-Datei216,78 kB
- Komplettantrag: TeilhabePDF-Datei195,62 kB
- Informationen zum DatenschutzPDF-Datei156,54 kB
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