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Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabe

Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabe

Beschreibung

Beschreibung

Durch das Starke-Familien-Gesetz, welches zum 01.08.2019 in Kraft getreten ist, wurden die Leistungen aus dem Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket in weiten Teilen verbessert bzw. erhöht.

 

Anspruch haben Kinder, die entweder

 

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) oder
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe zum Lebensunterhalt) oder
  • Wohngeld oder
  • einen Kinderzuschlag von der Familienkasse erhalten oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen

 

Beantragt werden können Zuschüsse für

 

  • Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten,
  • das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, der Kindertagesstätte oder der anerkannten Tagespflege (Tagesmutter),
  • Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten (Mitglieds- oder Vereinsbeiträge),
  • Lernförderung (Nachhilfe) und
  • die Beschaffung von Schulmaterialien
  • Schülerbeförderungskosten.

 

Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II stellen die Anträge bei dem für sie zuständigen Jobcenter. Weitere Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite des Jobcenters (Öffnet in einem neuen Tab)

Bezieher von Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen die Anträge beim Sozialamt, Friedrich-Engels-Allee 76, 42285 Wuppertal.

Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen die Anträge beim Ressort Zuwanderung und Integration, Team 204.2 Wirtschaftliche Hilfe, Friedrich-Engels-Allee 28, 42103 Wuppertal (E-Mail: 204-wirtschaftliche-Hilfestadt.wuppertalde).

Hinsichtlich der Leistungen zur Teilhabe ist zu beachten, dass diese Leistungen nur minderjährige Personen erhalten können und die Höhe der Leistungen monatlich insgesamt höchstens 15 Euro/Monat bzw. 180 Euro/Jahr betragen darf.

Ferner muss es sich um ein Angebot mit sozialem oder kulturellem Hintergrund handeln (z.B. Sportvereine, Musikschule, nicht jedoch Gebühren für Fitness-Clubs o.ä.).

 

Das Antragsformular steht als Download zur Verfügung. Dem Antrag beizufügen ist eine Anlage für die jeweils beantragte Leistung. Auch diese Anlagen stehen zum Download zur Verfügung.

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