Beschreibung
Beschreibung
Mit der Einbürgerung werden Sie deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger und erhalten damit alle Rechte und Pflichten der deutschen Staatsangehörigkeit. Dazu gehören unter anderem das aktive und passive Wahlrecht, die Freizügigkeit innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union sowie die Möglichkeit, viele Länder visumfrei zu bereisen.
Ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, wird im Einzelfall geprüft.
Die Einbürgerung wird mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.
Weitergehende, ausführliche Informationen stehen als FAQ im Integrationsportal (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung.
Details
Voraussetzungen
In der Regel müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich diese Frist verkürzen.
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
- Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten.
- Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Einbürgerung berechtigt. Aufenthaltserlaubnisse zu einem vorübergehenden Aufenthaltszweck (z. B. zum Studium) reichen grundsätzlich nicht aus.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt sowie den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen grundsätzlich selbst sichern.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (in der Regel mindestens Niveau B1).
- Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland. Diese werden in der Regel durch den Einbürgerungstest oder einen entsprechenden deutschen Schulabschluss nachgewiesen.
- Sie sind nicht gleichzeitig mit mehreren Personen verheiratet.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und erkennen die besondere historische Verantwortung Deutschlands an.
Hinweis: Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind oder gesetzliche Ausnahmen greifen, wird im Einzelfall geprüft.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Einbürgerungsantrag online oder reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antragsvordruck mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post ein.
- Die Einbürgerungsbehörde prüft Ihren Antrag und informiert Sie, falls weitere Unterlagen benötigt werden.
- Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen werden Sie zu einem persönlichen Termin eingeladen.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie Ihre Einbürgerungsurkunde. Mit deren Aushändigung wird die Einbürgerung wirksam.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Einbürgerungsantrages kann je nach Fall länger als 18 Monate dauern.
Dokumente
Für die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrags werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Einbürgerung
- gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Lichtbild
- gültiger Aufenthaltstitel
- Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde sowie gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde; erforderlichenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille)
- tabellarischer Lebenslauf (ab Vollendung des 16. Lebensjahres)
- Nachweise über Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse
- Nachweis der Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1 oder entsprechender deutscher Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschluss)
- Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse (z. B. Einbürgerungstest oder deutscher Schulabschluss
Je nach Einzelfall zusätzlich:
- Schüler*innen: aktuelle Schulbescheinigung
- Studierende: aktuelle Studienbescheinigung
- Berufstätige: Arbeitsvertrag und die letzten drei Gehaltsabrechnungen
- Selbstständige: Gewerbeanmeldung, Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre sowie Nachweise über die aktuellen Einkünfte
- Rentner*innen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf
- Mietvertrag
- Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
- Nachweis der Altersvorsorge
- Minderjährige: gegebenenfalls Nachweis des Sorgerechts oder Einverständniserklärung des weiteren sorgeberechtigten Elternteils
Hinweise:
- Weitere Unterlagen können unter Umständen erforderlich sein.
- Bitte beantragen Sie kein polizeiliches Führungszeugnis. Die erforderliche Sicherheitsüberprüfung wird von der Einbürgerungsbehörde durchgeführt.
Gebühren
Gebühren
- Erwachsene: 255 €
- Minderjährige Kinder, die gemeinsam mit Ihnen eingebürgert werden und keine eigenen steuerpflichtigen Einkünfte haben: 51 € je Kind
- In allen anderen Fällen: 255 € je Person
Gebührenvorschuss
Vor der Bearbeitung wird ein Gebührenvorschuss erhoben:
- Erwachsene: 191 €
- Minderjährige Kinder (wie oben beschrieben): 38 € je Kind
- In allen anderen Fällen: 191 € je Person
Rücknahme oder Ablehnung des Antrags
Wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen oder dieser abgelehnt wird, fällt ebenfalls eine Gebühr an. Diese beträgt:
- Erwachsene: 25 € bis 255 €
- Minderjährige Kinder (wie oben beschrieben): 25 € bis 51 € je Kind
- In allen anderen Fällen: 25 € bis 255 € je Person
Bitte zahlen Sie Gebühren erst nach Aufforderung und möglichst zeitnah.
Links und Downloads
Links und Downloads
- Onlineantrag Einbürgerung über Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab)
- Direktlink zum Antragsservice-Einbürgerung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag auf EinbürgerungPDF-Datei940,63 kB
- Übermittlung von Sozialdaten im EinbürgerungsverfahrenPDF-Datei38,92 kB
- Erhebung personenbezogener DatenPDF-Datei142,44 kB
- Integrationsportal Wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab)