Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Einbürgerung

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch Einbürgerung erworben werden.

Beschreibung

Beschreibung

Sie sind in Deutschland geboren, aufgewachsen oder leben seit mindestens acht Jahren ab dem 27.06.2024 mindestens fünf Jahre dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland und Sie sind Wuppertaler oder Wuppertalerin? Dann sollten Sie sich über Möglichkeiten der Einbürgerung informieren! 

Durch den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger mit allen Rechten und Pflichten. Darunter fallen das aktive und passive Wahlrecht, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union, Visafreiheit in vielen Ländern der Welt sowie der Zugang zum Beamtenstatus. 

Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, sind unterschiedliche Bedingungen zu erfüllen. Da diese sehr vielfältig sind, kann hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden. 

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

  • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
  • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
  • sich frei in der EU bewegen,
  • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
  • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.

Dafür muss ein Antrag gestellt werden. Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antragsvordruck (Downloads/Links) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post ein.

Sie können den Einbürgerungsantrag auch Online stellen. Den Link hierzu finden Sie im Bereich Downloads/Links.

Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

Voraussetzungen

  • Sie müssen seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Die erforderliche Aufenthaltsdauer kann unter Umständen verkürzt werden, wenn Sie besondere Integrationsleistungen und deutsche Sprachkenntnisse der Stufe C1 nachweisen.
  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein.
  • Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten. Im Einbürgerungsverfahren sind Sie grundsätzlich handlungsfähig, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel:
    • eine Niederlassungserlaubnis oder
    • einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel.
    • Nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums.
  • Sie können für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sorgen, ohne bestimmte öffentliche Leistungen zu beziehen.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1.
    • Das gilt beispielsweise nicht, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
    • Bei minderjährigen Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, genügt eine altersgemäße Sprachentwicklung.
  • Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse. Sie müssen keine staatsbürgerlichen Kenntnisse nachweisen, wenn
    • Ihnen dies wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht möglich ist oder
    • Sie einen deutschen Schul-, Hochschul- oder Universitätsabschluss haben oder
    • Sie bis zum 30.6.1974 als Gastarbeiterin oder Gastarbeiter eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind oder
    • Sie bis zum 2.10.1990 als Vertragsarbeiterin oder Vertragsarbeiter eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind.
  • Sie sind nicht gleichzeitig mit mehreren Personen verheiratet.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und geben eine Loyalitätserklärung ab. Das heißt, Sie unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten.
    Wenn Sie solche Aktivitäten in der Vergangenheit unterstützt haben, müssen Sie sich glaubhaft davon abgewandt haben.
  • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

Weitergehende, ausführliche Informationen stehen als FAQ im Integrationsportal (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung.

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Sprache auswählen
Seite teilen