Beschreibung
Beschreibung
Fachkräfte mit einer anerkannten Berufsausbildung oder einem anerkannten Hochschulabschluss können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten.
Die Aufenthaltserlaubnis dient der Suche nach einer der vorhandenen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung in Deutschland und wird für einen befristeten Zeitraum erteilt.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Nach erfolgreicher Arbeitsplatzsuche kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung beantragt werden.