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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche

Fachkräfte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland erhalten.

Beschreibung

Beschreibung

Fachkräfte mit einer anerkannten Berufsausbildung oder einem anerkannten Hochschulabschluss können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten. 

Die Aufenthaltserlaubnis dient der Suche nach einer der vorhandenen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung in Deutschland und wird für einen befristeten Zeitraum erteilt. 

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. 

Nach erfolgreicher Arbeitsplatzsuche kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung beantragt werden.

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