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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Einschulung: Vorzeitige Einschulung

Sie können eine vorzeitige Einschulung beantragen, wenn Ihr Kind schon vor Beginn der Schulpflicht eingeschult werden soll.

Beschreibung

Beschreibung

Kann ich mein Kind vorzeitig einschulen, wenn es nach dem Stichtag 30.09. geboren ist?

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Kind vorzeitig zur Einschulung anzumelden, müssten Sie eigeninitiativ einen Termin mit der Grundschule Ihrer Wahl vereinbaren. Der Termin sollte in den offiziellen Anmeldewochen (s. Homepage der Schule oder Website der Stadt Wuppertal) stattfinden. Den Termin in der Schule nehmen Sie (alle sorgeberechtigten Personen) gemeinsam mit Ihrem Kind wahr.

Ein offizielles Einladungsschreiben der Stadt erhalten Sie nicht.

Mitzubringen ist der Pass oder die Geburtsurkunde des Kindes und ggf. die Bildungsdokumentation des Kindergartens. Weitere Formulare erhalten Sie von der Schule.

Nähere Information entnehmen Sie bitte der Homepage der von Ihnen gewählten Schule.

Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung werden Sie zu gegebener Zeit vom Gesundheitsamt erhalten.

Über die Aufnahme an der Schule entscheidet die Schulleitung zu einem späteren Zeitpunkt.

Kann der Antrag auf vorzeitige Einschulung auch später zurückgenommen werden?

Grundsätzlich ja, aber nur so lange noch keine Aufnahmebestätigung der Schule vorliegt.

Mit dem Aufnahmebescheid wird das Kind schulpflichtig.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist am 01.10. des Jahres der geplanten Einschulung noch nicht 6 Jahre alt. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht in Nordrhein-Westfalen nicht.
  • Ihr Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand und ein ausreichend entwickeltes soziales Verhalten.

Details

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