Beschreibung
Beschreibung
a) Müssen die beiden bunten Formulare „Anmeldebestätigung“ von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden?
Ja, unbedingt.
Sie haben für das Kind die alleinige Sorgeberechtigung? Dann müssen bei der Schule den Nachweis hierüber vom Jugendamt oder Familiengericht vorlegen.
b) Muss ein Zweitwunsch auf dem Formular "Anmeldebestätigung" angegeben werden?
Geben Sie bei der Anmeldung einen Zweitwunsch für den Fall an, dass die Kapazitäten der Schule erschöpft und eine Aufnahme Ihres Kindes nicht möglich sein sollte. Ein Anspruch auf Aufnahme an der im Zweitwunsch genannten Schule besteht jedoch nicht.
c) Es werden keinesfalls Ersatzformulare von der Stadt verschickt. Sollten Sie keine erhalten oder diese verloren haben, sind sie auf Anfrage in der Schule erhältlich.