Beschreibung
Beschreibung
Die nächstgelegene Grundschule wird durch eine Messung des sicheren, kürzesten Fußwegs von der Wohnadresse bis zur Grundschule festgelegt. Diese Information können Sie auf unserer Website abrufen.
Über die Aufnahme an der gewählten Grundschule entscheidet die Schulleitung.
Vorrangig aufgenommen werden schulpflichtige Kinder, im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen,
- die ihren Hauptwohnsitz in Wuppertal haben und
- für die die gewählte Grundschule die nächstgelegene ist und
- die bis zum 15. November angemeldet wurden.
Der Anspruch auf einen Schulplatz an der zur Wohnung nächstgelegenen Schule gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 SchulG NRW entfällt zum 15. November 2026 bei versäumter Anmeldung.