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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Einschulung: Wahl der Grundschule

An welcher Schule muss das Kind angemeldet werden?

Beschreibung

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Die Grundschulwahl für Kinder, die in Wuppertal gemeldet sind steht den Eltern/ Erziehungsberechtigten grundsätzlich frei. Das bedeutet, dass das Kind an einer städtischen oder privaten Grundschule in Wuppertal oder einer anderen Kommune angemeldet werden kann.

Gemeinschaftsgrundschulen nehmen Schüler/innen unabhängig von ihrer Konfession auf.

Grundvoraussetzung für die Aufnahme an einer konfessionellen Grundschule ist Ihr ausdrücklicher Wunsch, dass Ihr Kind nach Grundsätzen des katholischen oder evangelischen Bekenntnisses (je nach Schule) ausgerichtete Erziehung und einen entsprechenden Unterricht erhält. Dazu bedarf es bei der Anmeldung Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.

Ein Anspruch auf die Aufnahme an einer städtischen Grundschule gilt hingegen lediglich bei fristgerechter Anmeldung an der nächstgelegenen Schule des Wohnortes im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. 

Vorrangig aufgenommen werden schulpflichtige Kinder im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten der einzelnen Schule,

-          die ihren Hauptwohnsitz in Wuppertal haben, 

-          für die die gewählte Grundschule die nächstgelegene ist und

-          die bis zum 15. November angemeldet wurden.

Der Anspruch auf einen Schulplatz an der zur Wohnung nächstgelegenen Schule gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 SchulG NRW entfällt zum 15. November 2026 bei versäumter Anmeldung. 

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