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Einschulung: Beginn der Schulpflicht

Die Schulpflicht in NRW beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

Beschreibung

Beschreibung

Jedes Kind, das bis zum 30. September sein sechstes Lebensjahr vollendet hat, wird in diesem Jahr schulpflichtig.

Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.


Zum Schuljahr 2027/2028 werden alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021 geboren sind.

Mit Beginn der Schulpflicht, müssen die Sorgeberechtigten, die Kinder in der Anmeldewochen anmelden.  

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