Elterngeld: Sozialleistungen
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Beschreibung
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Elterngeld kann zusätzlich bezogen werden zu folgenden Einnahmen
- Wohngeld
- Übergangsbeihilfe (§ 53 SGB III )
- BAföG
- Stipendien
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach §§ 59 ff SGB III
- Ausbildungsgeld (§ 104 – SGB III)
- Witwen-/Witwerrenten (§ 46 SGB VI)
- Erziehungsrente (§ 47 SGB VI)
- Geldleistungen der Krankenkassen für Haushaltshilfen (§ 38 SGB V)
Auf folgende Sozialleistungen wird Elterngeld seit dem 01.01.2011 angerechnet:
Leistungen nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung)
Leistungen nach dem SGB II, (z.B. Arbeitslosengeld II)
Kindergeldzuschlag
Wurde vor Geburt Einkommen erzielt, wird ein Freibetrag bei der Sozialleistung angerechnet (je nach EK vor Geburt max. 300 €).
Die endgültige Festsetzung erfolgt immer über die Elterngeldstelle.