Beschreibung
Beschreibung
Ansprechpartner bzgl. Höhe und Bezugsdauer des Mutterschaftsgeldes sind die Krankenkassen.
Zeiten mit Bezug von Mutterschaftsgeld/Arbeitgeberzuschuss nach der Geburt gelten als von der Mutter verbrauchte Basiselterngeld-Monate.
Der Anspruch und der Mutterschaftsgeldbezug ist durch eine Bescheinigung der Krankenkasse nachzuweisen.
Sollten Sie als Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, lassen Sie
sich dies bitte von Ihrer Krankenkasse bescheinigen (sog. Negativbescheinigung).