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Beistandschaft: Beurkundung von Unterhalt

Unterhaltsansprüche für minderjährige Kinder (gilt auch für junge Menschen bis zum 21. Lebensjahr) können vom Jugendamt kostenfrei beurkundet (tituliert)werden.

Beistandschaft: Beurkundung von Unterhalt

Beschreibung

Beschreibung

Diese sog. Unterhaltstitel können erstellt werden, wenn sich beide Parteien, also Unterhaltspflichtiger und Kind, einig sind, in welcher Höhe Unterhalt beurkundet werden soll. Sie haben die gleichen Wirkungen wie gerichtliche Verfügungen wie z. B. Urteile und Vergleiche über die Zahlung von Unterhalt. Können sich Unterhaltspflichtiger und Kind später über Änderungen der Urkunde nicht einigen, müssen Abänderungen bei den Amtsgerichten eingeklagt werden.

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