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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Mindestunterhalt

Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt bis zum 31.12.2022:

mtl. 177 Euro für Kinder von 0 - 5 Jahren
mtl. 236 Euro für Kinder von 6 - 11 Jahren
mtl. 314 Euro für Kinder von 12 - 17 Jahren

Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt ab dem 01.01.2023:

mtl. 187 Euro für Kinder von 0 - 5 Jahren
mtl. 252 Euro für Kinder von 6 - 11 Jahren
mtl. 338 Euro für Kinder von 12 - 17 Jahren

Zahlungen des anderen Elternteil werden angerechnet.

Unterhaltsvorschuss: Höhe

Beschreibung

Beschreibung

Die Höhe der Unterhaltsvorschussleistung ist gekoppelt an den Mindestunterhalt nach § 1612a BGB. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum für Kinder (Kinderfreibetrag) nach § 32 EStG. Das Kindergeld für ein erstes Kind wird in voller Höhe vom Mindestunterhalt abgezogen.

Eine tabellarische Übersicht über die Unterhaltsbeträge finden Sie im Downloadbereich.

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