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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Unterhaltsvorschuss: Antragstellung

Antragsberechtigt sind alle Elternteile, die ledig, verwitwet, geschieden sind oder dauernd von ihrem Ehegatten getrennt leben und

· mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben,
· ihren Wohnsitz in Deutschland haben und
· wenn der andere Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt bezahlt.

Beschreibung

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Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beantragt werden. 

DIESES IST NUNMEHR AUCH ONLINE MÖGLICH !

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Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Die Unterlagen können mit der Post übersandt werden. Ein Vordruck steht unter Links zum Download bereit. 

Eine rückwirkende Bewilligung ist nur für 1 Monat vor Antragstellung möglich. 

Eine Geburtsurkunde für das Kind muss dem Antrag in Kopie beigefügt werden.

Sollte aus der Geburtsurkunde der Kindesvater nicht hervorgehen ( so z. B. bei nicht ehelich geborenen Kindern), ist zusätzlich ein Vaterschaftsnachweis beizufügen.

Bei Ausländern, die nicht aus der EU stammen, ist der Aufenthaltsstatus nachzuweisen. 

Bezieht das Kind Leistungen von einem Jobcenter nach dem Sozialgesetzbuch II, wird der Antrag in der Regel von dort an die Unterhaltsvorschusskasse weitergeleitet. Rückwirkende Zahlungen erhält dann das Jobcenter.

Das Bestehen einer Beistandschaft ist nicht Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen nach dem UVG - Anträge können auch ohne bestehende Beistandschaft gestellt werden.

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