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Elternzeit: Elternzeit vs. Elterngeld

Während der Elternzeit muss nicht gleichzeitig Elterngeld bezogen werden. Eine maximale Beschäftigungsdauer von bis zu 32 Wochenstunden gilt aber gleichermaßen für Elterngeld und Elternzeit.
Elterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Monate, Elternzeit bis zu 36 Monate nach Geburt beansprucht werden. Elternzeit kann auch tageweise in Anspruch genommen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, bis zu 24 Elternzeit- Monate bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes in Ansprich zu nehmen.

Elternzeit: Elternzeit vs. Elterngeld

Beschreibung

Beschreibung

Elterngeld wird nach Lebensmonaten gewährt. Wird Elternzeit nach Kalendermonaten in Anspruch genommen und gleichzeitig Elterngeld bezogen, wird auf einzelne Lebensmonate entfallendes Einkommen auf das Elterngeld angerechnet.

 

Beispiel 1:

 

Lebensmonat 27.04.11 - 26.05.11

Elternzeit 01.05. - lfd. (ohne Arbeitseinkommen)

Zulässige Beschäftigung im Lebensmonat max. 30 Std./wchtl. Deshalb besteht Anspruch auf Elterngeld. Das Einkommen vor der Elternzeit vom 27.04.11 - 30.04.11 mindert das Elterngeld im Lebensmonat vom 27.04.11 - 26.05.11.

 

Beispiel 2:

 

Lebensmonat 27.05.11 - 26.06.11

Elternzeit bis 31.05.11 (ohne Einkommen. Vollbeschäftigung ab 01.06.11)

 

Zulässige Beschäftigung im Lebensmonat max. 30 Std./wchtl. Wenn die Höchstbeschäftigungsdauer überschritten wird, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.

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