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Beistandschaft: Anfechtung der Vaterschaft

Wird vor der Scheidung einer Ehe ein Kind geboren, ist der Ehemann immer der rechtliche Vater des Kindes, auch wenn er es nicht gezeugt hat. Bezweifelt der Ehemann, dass es sein leibliches Kind ist, so muss er die Vaterschaft zu diesem Kind anfechten. Auch die Mutter und das Kind können die Anfechtung betreiben.

Die Anfechtung muss beim Familiengericht am Wohnort des Kindes erfolgen. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

Beistandschaft: Anfechtung der Vaterschaft

Beschreibung

Beschreibung

Ist ein Scheidungsverfahren beim zuständigen Familiengericht anhängig, die Scheidungsklage also vor der Geburt des Kindes eingereicht, kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden. Dazu müssen sich aber Ehemann, Mutter und der tatsächliche Vater des Kindes einig sein. Sie können dann vor dem Jugendamt entsprechende Erklärungen abgeben und kostenfrei beurkunden lassen, dass der Ehemann nicht der Vater des Kindes ist.

Ist ein Scheidungsverfahren noch nicht anhängig, muss der Ehemann eine Anfechtungsklage beim Familiengericht am Wohnort des Kindes erheben.

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