Beschreibung
Beschreibung
Einnahmen in anderen Staaten erhöhen das Elterngeld nicht. Bezogen Eltern vor Geburt nur ausländische Einkünfte, die nicht angerechnet werden, erhalten sie den Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 bzw. 150,00 € im Monat.
Werden im Ausland dem Elterngeld oder Elterngeld vergleichbare Leistungen bezogen, sind diese auf das in Deutschland zustehende Elterngeld anzurechnen.