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Elterngeld: Ausländisches Einkommen/Ausländische Leistungen

Bei der Berechnung des Elterngeldes wird Einkommen berücksichtigt, das in Deutschland, der EU, im europäischen Wirtschaftsraum, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz versteuert wird.

Elterngeld: Ausländisches Einkommen/Ausländische Leistungen

Beschreibung

Beschreibung

Einnahmen in anderen Staaten erhöhen das Elterngeld nicht. Bezogen Eltern vor Geburt nur ausländische Einkünfte, die nicht angerechnet werden, erhalten sie den Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 bzw. 150,00 € im Monat.

Werden im Ausland dem Elterngeld oder Elterngeld vergleichbare Leistungen bezogen, sind diese auf das in Deutschland zustehende Elterngeld anzurechnen.

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