Wirtschaftliche Jugendhilfe im Bezirkssozialdienst 1
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Beschreibung
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Diese Dienststelle ist zuständig für die finanziellen Dinge im Zusammenhang mit Hilfen zur Erziehung und der entsprechenden Bescheiderteilung.
Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Diese Dienststelle ist zuständig für die finanziellen Dinge im Zusammenhang mit Hilfen zur Erziehung und der entsprechenden Bescheiderteilung.