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Jugendhilfe im Strafverfahren im Bezirkssozialdienst 1

Hilfen für Jugendliche und Heranwachsende, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind

Jugendhilfe im Strafverfahren im Bezirkssozialdienst 1

Beschreibung

Beschreibung

Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird dann tätig, wenn sie durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Justizvollzugsanstalt erfährt, dass gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden strafrechtlich ermittelt wird. Junge Menschen können sich aber auch direkt an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden. Die Hilfe erstreckt sich auf das gesamte Strafverfahren. Die Beratung und Betreuung erfolgt durch Sozialarbeiter/innen.

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