Beschreibung
Beschreibung
Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird dann tätig, wenn sie durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Justizvollzugsanstalt erfährt, dass gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden strafrechtlich ermittelt wird. Junge Menschen können sich aber auch direkt an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden. Die Hilfe erstreckt sich auf das gesamte Strafverfahren. Die Beratung und Betreuung erfolgt durch Sozialarbeiter/innen.
Details
Bemerkung
Was ist Jugendhilfe im Strafverfahren?
Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden.
Dies ist gesetzlich im
§ 52 SG B VIII (Sozialgesetzbuch) und im
§ 38 JGG (Jugendgerichtsgesetz) festgelegt.
Die Hilfe erfolgt durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in dem Bezirkssozialdienst, der für das Wohngebiet zuständig ist.
Dabei ist
- die Hilfe kostenlos
- die Beratung freiwillig
Die Jugendhilfe im Strafverfahren bringt vor allem pädagogische Aspekte in das Strafverfahren ein. Sie berücksichtigt dabei auch die Interessen und Belange des jungen Menschen.
Jugendhilfe im Strafverfahren ersetzt allerdings nicht den Strafverteidiger. In vielen Strafverfahren kommt es seitens der Staatsanwaltschaft erst gar nicht zu einer Anklageerhebung. Sie kann Verfahren einstellen, nachdem entsprechende Auflagen und Weisungen erfüllt wurden. Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist von Beginn an in das Verfahren eingebunden.
Für wen arbeitet die Jugendhilfe im Strafverfahren?
Die Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe im Strafverfahren sind Ansprechpartner für junge Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind:
- Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren sowie deren Eltern und Sorgeberechtigte
- Heranwachsende im Alter von 18 Jahren bis 20 Jahren
(zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Straftat)
Information und Beratung
Die Jugendhilfe im Strafverfahren bietet Information und Beratung im Rahmen eines persönlichen Gesprächs im Bezirkssozialdienst an.
Es geht um:
- den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens
- die möglichen Folgen der Straftat
- Angebote der Jugendhilfe
Wenn sich im Gespräch z.B. Anhaltspunkte für Probleme und Schwierigkeiten in den Bereichen
- Familie, Wohnen, Freunde
- Schule und Arbeit
- Sucht
- Schulden etc.
ergeben sollten, wird über zuständige Fachstellen und Hilfsangebote informiert und, falls gewünscht, ein Kontakt dorthin vermittelt.
Berichterstattung
Die Jugendhilfe im Strafverfahren erstellt auf der Grundlage eines persönlichen Gesprächs mit dem Beschuldigten einen Bericht für das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft.
Der Jugendgerichtshilfebericht dient der Richterin bzw. dem Richter zum besseren Verständnis der
- persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation
- Zukunftsperspektiven
- Hintergründe der Straftat
- Inanspruchnahme von Hilfen
- bei Volljährigen zur Klärung ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht
anzuwenden ist
Der Bericht trägt dazu bei, dass im Strafverfahren vor Gericht auch persönliche Aspekte des Beschuldigten berücksichtigt werden können. Der Bericht hilft dem Jugendgericht bei der Auswahl einer pädagogischen Maßnahme als Ahndung des Fehlverhaltens.
Vermittlung
Häufig enden Jugendstrafverfahren mit richterlichen Auflagen und Weisungen. Die Jugendhilfe im Strafverfahren vermittelt entsprechende Maßnahmen, begleitet und überwacht die Erledigung.
- Arbeitsstunden
- Geldbuße
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Betreuungsweisung
- Schadenswiedergutmachung
- Elternkurse
- Drogenberatung
- Drogenscreening
- Sozialer Trainingskurs
- Erste-Hilfe-Kurs
Einige pädagogische Gruppenmaßnahmen werden von der Jugendhilfe im Strafverfahren selbst angeboten und durchgeführt:
- Verkehrskurse (nach Verkehrsdelikten)
- Konflikttraining /Deeskalationstraining
- Info-Kurs für junge Ladendiebe
- Info-Kurs für junge Schwarzfahrer
Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird vom Jugendgericht vor Erlass eines Haftbefehls informiert. Mit Unterstützung der Jugendhilfe im Strafverfahren prüft das Gericht, ob anstelle einer Untersuchungshaft eine Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung im Rahmen der U-Haftvermeidung in Betracht kommt. Wird ein Jugendlicher aufgrund einer begangenen Straftat in Untersuchungshaft genommen, nimmt die Jugendhilfe im Strafverfahren Kontakt zu ihm auf.
Links und Downloads
Links und Downloads
BSD-Strassenverzeichnis, BSD Mitarbeiter/Innenverzeichnis (als Pdf) und Mitarbeiter/Innensuche über eine Anwendung
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Frau Susanne Conje | 0202 563-2262 |