Die Bezirkssozialdienste bieten über das ganze Stadtgebiet verteilt Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bürgernah und sozialraumorientiert an.
In den Bezirkssozialdiensten können Sie folgende Beratungs- und Hilfeleistungen erhalten:
- Hilfen für Kinder, Jugendliche und Erziehungspersonen (KJE):
- Leistungen der Jugendhilfe zur Förderung der Erziehung in und außerhalb der Familie: Beratung in pädagogischen, jugend- und familiengerichtlichen Fragen (§§ 2, 16, 18, 27, 53 KJHG)
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§§ 17 und 50 KJHG)
- Hilfen zur Erziehung (gem. §§ 27 ff. KJHG)
Weitere Aufgaben der Jugendhilfe
- (Vormundschaftsgerichtshilfe, Familiengerichtshilfe), Amtshilfen für andere Jugendämter
- Pflegekinder- und Adoptionsdienst (PFAD)
- Jugendgerichtshilfe
(Weitergehende Informationen zu den Aufgaben des PFAD und der Jugendgerichtshilfe finden Sie auf den entsprechenden Seiten)