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Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt

Die Höhe von Unterhaltsansprüchen in Geld wird i. d. R. nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Die Tabelle ist kein Gesetz, sondern nur eine Richtschnur, an der sich aber alle Gerichte orientieren.

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Regelungen zum Kindesunterhalt, zum Verwandtenunterhalt und zum Unterhalt des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten.

Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt

Beschreibung

Beschreibung

Vorsprache bitte nur nach vorheriger Terminabsprache.

 

Unterhaltspflichtige Elternteile können nicht von der Beistandschaft vertreten werden. Auskünfte erteilen diesen Personen u. a. die niedergelassenen Rechtsanwälte.

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