Beistandschaft: Gemeinsames Sorgerecht
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Beschreibung
Beschreibung
- Die Beurkundung erfolgt kostenfrei beim Jugendamt oder kostenpflichtig bei einem Notar.
- Vater und Mutter sollten gemeinsam zur Beurkundung vorsprechen, ist aber nicht zwingend. Einzelbeurkundung ist möglich.
- Die Änderung der elterlichen Sorge von ehelichen Kindern kann nur über das Familiengericht beantragt werden. Auch einmal beurkundete Regelungen können nur von einem Gericht aufgehoben werden.
Tel. Terminvereinbarung ist notwendig!