Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Beistandschaft: Gemeinsames Sorgerecht

Mutter und Vater können das Sorgerecht für Kinder gemeinsam ausüben, auch wenn sie nicht verheiratet sind. Der Vater kann beim Familiengericht die gemeinsame Sorge beantragen, auch wenn die Mutter das nicht möchte. Die Entscheidung trifft dann das Gericht.
Für eheliche Kinder können beim Jugendamt keine Regelungen zum Sorgerecht amtlich festgestellt werden.

Beistandschaft: Gemeinsames Sorgerecht

Beschreibung

Beschreibung

  • Die Beurkundung erfolgt kostenfrei beim Jugendamt oder kostenpflichtig bei einem Notar.
  • Vater und Mutter sollten gemeinsam zur Beurkundung vorsprechen, ist aber nicht zwingend. Einzelbeurkundung ist möglich.
  • Die Änderung der elterlichen Sorge von ehelichen Kindern kann nur über das Familiengericht beantragt werden. Auch einmal beurkundete Regelungen können nur von einem Gericht aufgehoben werden.

Tel. Terminvereinbarung ist notwendig!

Details

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen