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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche (nach §35a SGB VIII)

Sie möchten für Ihr Kind eine ambulante Eingliederungshilfe beantragen?

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche (nach §35a SGB VIII)

Beschreibung

Beschreibung

Nach §35a SGB VIII haben Kinder oder Jugendliche Anspruch auf eine Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren muss der Antrag von der/den sorgeberechtigten Personen gestellt werden.

Was muss ich tun, wenn ich diese Hilfe für mein Kind in Anspruch nehmen möchte ?

Sie fragen sich zum Beispiel ....

  • wann und wozu stelle ich einen / welchen Antrag ?
  • was muss ich vorher tun ?
  • welche Unterlagen muss ich vorlegen ?
  • wo stelle ich den Antrag ?
  • wer kommt für die Kosten der Hilfe auf ?
  • wer kann mich dabei beraten ?

Am besten wenden Sie sich telefonisch (täglich zwischen 9 Uhr und 10 Uhr) oder persönlich zu einem Beratungsgespräch an die zuständigen Mitarbeiter/ innen des Jugendamtes, die gerne auf ihre individuelle Situation dabei eingehen werden.

Sie finden deren Namen unter dem Reiter "Kontakt".

Details

Links und Downloads

Kontakt

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