Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Anerkennung von Vereinen und Organisationen als Träger der freien Jugendhilfe

Anerkennung nach § 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) durch den Jugendhilfeausschuss

Beschreibung

Beschreibung

Vereine und Organisationen, die eine eigene Jugendarbeit anbieten, können sich u. U. nach § 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) anerkennen lassen. Die Anerkennung ist häufig Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Mittel im Bereich der Jugendhilfe.

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen