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Unterlagen
Im Rahmen der Antragstellung empfiehlt sich Ihre persönliche Vorsprache im GewerbeCenter. Die Prüfung Ihrer Identität sowie die Beratung im Hinblick auf den erlaubnispflichtigen Tätigkeitsbereich und ggf. weiterer Informationsaustausch kann sofort erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Antragsabgabe die Verwaltungsgebühr zu entrichten ist (siehe Gebühren/Zahlungsart).
Zur Bearbeitung Ihrer Anzeige werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:
- Erlaubnis nach § 12 ProstSchG einschl. aller Anlagen/ggf. Stellvertretererlaubnis nach § 13 ProstSchG für die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen sowie eine aktuelle Gewerbeanmeldung
- Betriebskonzept
- Veranstaltungskonzept inklusive Unterlagen über die Beschaffenheit der zum Prostitutionsgewerbe genutzten Anlage zum Nachweis der räumlichen Voraussetzungen nach § 20 i.V.m. § 18 Abs. 4 bzw. § 19 Abs. 5 ProstSchG
- Eigentumsnachweis, bei Mietverhältnis Einverständniserklärung des/der Eigentümers/in der Betriebsstätte bzw. des Betriebsfahrzeugs
- Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung inkl. Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen sowie die Bescheinigung über die mängelfreie Schlussabnahme
- Kopien der Anmelde- bzw. Aliasbescheinigungen der bei der Veranstaltung voraussichtlich tätigen Prostituierten
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Ggf. sind im Einzelfall darüber hinausgehende Nachweise erforderlich.
Gebühren
- Prüfung der Anzeige von Veranstaltungen in bereits konzessionierten Prostitutionsstätten 500 Euro
- Prüfung der Anzeige von Veranstaltungen in bisher nicht konzessionierten Prostitutionsstätten 800 Euro
Zahlungsart
- bei persönlicher Vorsprache in bar oder mit EC-Karte
- bei schriftlicher Anzeige
per Verrechnungsscheck oder
per Überweisung auf das Konto Nr. 100 719, Stadtsparkasse Wuppertal, BLZ 330 500 00, IBAN: DE89 3305 0000 0000 1007 19, SWIFT-BIC: WUPSDE33, unter Angabe des Verwendungszwecks 13 11 0000 51 sowie Ihres Namens. Eine Kopie des Überweisungsträgers legen Sie bitte der Anzeige bei.
Bearbeitungszeit
Die Veranstaltung muss mindestens vier Wochen vor deren Beginn angezeigt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 20 Prostituiertenschutzgesetz
Links und Downloads
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