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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Prostituierte - Anmeldung

Prostituierte müssen ihre Tätigkeit anmelden.

Zuständig für die Anmeldung und die gesundheitliche Beratung ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird.

Beschreibung

Beschreibung

Bei der Anmeldung wird mit der oder dem Prostituierten ein Informations- und Beratungs­gespräch  geführt. Prostituierte werden dabei über Rechte und Pflichten informiert , die bei einer Tätigkeit in der Prostitution von Bedeutung sind (z. B. Krankenversicherung, soziale und gesundheitliche Beratung, Steuerpflicht).

Die Prostituierten erhalten eine Anmeldebescheinigung, die bei der Tätigkeit mitgeführt werden muss. Auf Wunsch kann zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden, wobei der Aliasname frei gewählt werden kann. Die Aliasbescheinigung kann an Stelle der Anmeldebescheinigung mitgeführt werden.

Vor der ersten Anmeldung ihrer Tätigkeit, müssen Prostituierte eine Gesundheitsberatung beim Gesundheitsamt wahrnehmen.

Auch die Bescheinigung über die Gesundheitsberatung muss bei der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter mitgeführt werden. Auch sie wird auf Wunsch auf den gewählten Alias ausgestellt.

Die Gültigkeitsdauer der Anmeldebescheinigung beträgt zwei Jahre für Personen ab 21 Jahren und ein Jahr für Personen unter 21 Jahren.

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