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Luftbildauswertung

Nach § 16 Abs. 1 Bauordnung NRW muss ein Grundstück verkehrssicher sein. Hierzu gehört auch, dass es frei von Kampfmitteln ist. Die Luftbildauswertung dient dazu, etwaige Kampfmittel aufzuspüren. Sie ist daher vor Beginn von Bauarbeiten (Erdeingriffen) durchzuführen.

Luftbildauswertung

Beschreibung

Beschreibung

Um eine Luftbildauswertung zu beantragen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen per Email ein:

 - Antrag auf Luftbildauswertung (unter Downloads/Links) vollständig ausgefüllt und unterschrieben

- Auszug aus der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:2500 oder 1:5000 mit Markierung (siehe Merkblatt „Deutsche Grundkarte“ im Bereich Downloads).

 

Falls Sie den Antrag im Namen des Eigentümers stellen, wird eine Vollmacht benötigt. Um Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden, reichen Sie diese bitte gemeinsam mit dem Antrag ein. 

Die Bezirksregierung Düsseldorf führt die Luftbildauswertung durch und teilt der Ordnungsbehörde das Ergebnis mit. Dieses Ergebnis wird dann an mit allen notwendigen weiteren Informationen an Sie weitergeleitet.

Eine Übersicht über die Kosten der Maßnahmen finden Sie auf der Homepage des KBD.

 

Details

Links und Downloads

Kontakt

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