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Kampfmittelüberprüfung

Das Baurecht in Nordrhein-Westfalen schreibt vor, dass Bauherren vor Beginn eines Bauvorhabens die Kampfmittelfreiheit nachweisen müssen.

Kampfmittelüberprüfung

Beschreibung

Beschreibung

In einem ersten Schritt ist eine Luftbildauswertung erforderlich. In konkreten Einzelfällen kann bzw. muss anschließend eine Untersuchung stattfinden.

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass Grundstückseigentümer verantwortlich sind für Gefahren, die von ihrem Grundstück ausgehen. Das heißt, dass die Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr Maßnahmen gegen den Eigentümer zu dessen Lasten veranlassen kann.

Eine unterlassene Luftbildauswertung oder notwendige Kampfmittelüberprüfung kann zu einem Baustopp führen.

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