Kampfmittelüberprüfung
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Beschreibung
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In konkreten Einzelfällen kann bzw. muss eine Untersuchung stattfinden.
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass Grundstückseigentümer/-besitzer verantwortlich für Gefahren, die vom Grundstück ausgehen.
Das heißt, dass die Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr Maßnahmen gegen den Eigentümer/Besitzer zu dessen Lasten veranlassen kann.