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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Luftballons

Aufstieg von Luftballons

Beschreibung

Beschreibung

Eine Erlaubnis wird benötigt, wenn der Aufstieg in der unmittelbaren Umgebung von

  • internationalen Verkehrsflughäfen
  • Regionalflughäfen oder
  • militärischen Flugplätzen stattfindet

oder wenn mehr als 500 Ballons gleichzeitig aufgelassen werden. Sollten Sie eine Erlaubnis benötigen, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Flugsicherung (DFS), siehe Links und Downloads.

Unter folgenden Auflagen ist keine weitere Erlaubnis notwendig: 

  • Es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, LEDs) in oder an den Ballons befestigt werden
  • Es darf kein brennbares Gas benutzt werden
  • Die Gasflaschen sind so zu sichern, dass sie nicht umstürzen können
  • Es ist unbedingt sicherzustellen, dass es beim Auflassen der Ballons nicht zu einem Massenstart kommt
  • Die Ballons dürfen nicht aneinander gebunden sein (sog. Ballontraube)
  • Die Verschlüsse der Luftballons sollten nicht aus Bindedraht oder Plastik bestehen
  • Es dürfen keine Anhänger benutzt werden, die Postkartengröße (Din A 6) überschreiten

Links und Downloads

Erläuterungen und Hinweise

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