Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Ratten/Schädlinge

Ratten sind sog. Kulturfolger und lassen sich in Großstädten nicht dauerhaft bekämpfen. Sie werden u. A. von herumliegendem Unrat angezogen. Die Bekämpfung von Ratten muss dort durchgeführt werden, wo sich die Tiere niedergelassen haben.

Beschreibung

Beschreibung

Für die Bekämpfung von Ratten ist der jeweilige Haus- bzw. Grundstückseigentümer verantwortlich, in dessen Haus/auf dessen Grundstück sich die Ratten niedergelassen haben.

Als Hauseigentümer können Sie entweder selbst entsprechende Fertigpräparate auslegen oder durch einen Beauftragten auslegen lassen oder die Bekämpfung einer entsprechenden Fachfirma übertragen. Es ist zwingend darauf zu achten, nur für den deutschen Markt zugelassene Präparate und entsprechende Köderboxen zu verwenden.

Sofern Sie Mieter in einem Haus sind, in dem sich Ratten niedergelassen haben, sprechen Sie bitte zunächst den Hauseigentümer oder die Hausverwaltung an.

Wird der Haus- bzw. Grundstückseigentümer nicht tätig, informieren Sie bitte das Ordnungsamt. Das Ordnungsamt wird die Meldung prüfen und gegebenenfalls den jeweiligen Haus- bzw. Grundstückseigentümer auffordern, die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen.

Bei der Meldung einer Rattenpopulation sind folgende Angaben erforderlich:

  • Wer meldet? (Personalien der mitteilenden Person)
  • Welches Grundstück oder Gebäude ist betroffen?

Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit den Zeugenbogen unter "Links und Downloads".

Anonyme Meldungen werden nicht bearbeitet.

Das Ordnungsamt selbst führt keine Bekämpfungsmaßnahmen durch.

Fragen zur Möglichkeit von Bekämpfungsmaßnahmen können daher auch nicht von den Mitarbeitern des Ordnungsamts beantwortet werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband e. V. oder an eine Fachfirma.

 

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Seite teilen