Beschreibung
Beschreibung
Falschparker können freiwillig online, unter der Rubrik "Links/Downloads", angezeigt werden! Zwingend notwendig für die Beweisführung ist das Anfügen eines Fotos des Parkverstoßes.
Wenn Sie eine Zahlkarte an Ihrem Fahrzeug vorfinden sollten, könnte es sich auch um eine Verwarnung der Polizei handeln (siehe Absender). Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an eine Polizeidienststelle. Wie geht es weiter? Der Halter des Fahrzeuges wird in etwa 1 Woche ein Schreiben von der Stadt Wuppertal erhalten. Dieses enthält unter anderem:
- den Tatvorwurf
- die Höhe des Verwarngeldes
- das Akten- bzw. Kassenzeichen
- den Sachbearbeiter
Nach Erhalt dieses Schreibens (der sogenannten Anhörung) kann bei der Bußgeldstelle angerufen oder vorgesprochen werden. Eine persönliche Vorsprache ist allerdings grundsätzlich nicht erforderlich, sondern es reicht auch eine schriftliche Äußerung.
Oft gestellte Fragen:
Mein TÜV ist abgelaufen, was nun?
=> Ist der TÜV abgelaufen müssen Bürger*innen nach 2 Monaten mit einer Verwarnung rechnen.
Darf ich im Sperrbereich parken/halten?
=> Das Parken auf Sperrflächen und Grenzmarkierungen ist grundsätzlich verboten.
Wie lange dürfen Anhänger/Wohnanhänger im öffentlichen Verkehrsraum parken?
=> unbewegt 14 Tage
Wie lange dürfen Wohnmobile im öffentlichen Verkehrsraum parken?
=> unbegrenzt
Dürfen LKWs in Wohngebieten parken?
=> LKWs mit mehr als 7,5 Tonnen dürfen in Wohngebieten in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nicht regelmäßig parken, Bürger können privat Anzeige erstatten, bitte an privatanzeigen-parkenstadt.wuppertalde weiterleiten.
Wie lange dürfen zugelassene Fahrzeuge grundsätzlich im öffentlichen Verkehrsraum parken?
=> unbegrenzt, wenn sie zugelassen, versichert und versteuert sind.
Kann ich die Verwarnung bei der Stadt bar bezahlen?
=> nein, aber eine Bezahlung ist „Online“ sofort möglich (siehe Hinweiszettel)