Beschreibung
Beschreibung
Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit werden von der Stadt Wuppertal insbesondere Verstöße gegen das Gewerbe- und Handwerksrecht ermittelt. Dazu werden Baustellenkontrollen, Überprüfungen von gewerblichen Betriebsstätten und weitere Ermittlungen durchgeführt.
Bei Verstößen werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Bußgelder festgesetzt. Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz liegt "Schwarzarbeit" u. a. in folgenden Fällen vor:
- Gewerbeausübung ohne Gewerbemeldung
- Handwerksausübung ohne Eintragung in der Handwerksrolle
Dabei handeln sowohl die Auftraggeber als auch diejenigen, die die Schwarzarbeit ausführen, ordnungswidrig und können darüber hinaus wegen Steuerhinterziehung, Nichtabführen von Sozialversicherungsleistungen, Erschleichung von Sozialleistungen usw. strafrechtlich belangt werden.
Das Hauptzollamt Düsseldorf, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Standort Wuppertal, ist insbesondere zuständig für Anzeigen
- wegen der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen (z. B. durch Nichtanmeldung von Arbeitnehmern oder für Zahlungen die nicht in der Lohnabrechnung auftauchen)
- wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (unter bestimmten Voraussetzungen müssen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und Entleiher vor Beginn einer Werk- oder Dienstleistung eine Meldung abgeben)
- wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Verleiher benötigen eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie ihre Arbeitnehmer einem anderen zur Arbeit überlassen wollen).
- wegen der Beschäftigung von Ausländern entgegen 4 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes oder § 284 Abs. 1 SGB III
- wegen unterlassener Mitteilung einer Erwerbstätigkeit an die Sozialleistungsträger - Leistungsmissbrauch (z. B. Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit)
Informationen richten Sie bitte an das
Hauptzollamt Düsseldorf
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit -
Corneliusstr. 2
42329 Wuppertal
Tel. 0211/2101-5200
zur Internetinformation des Zolls (Öffnet in einem neuen Tab)
Keine Schwarzarbeit sind die Hilfeleistungen durch Angehörige und Lebenspartner, die Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfe oder Gefälligkeit, wenn die Tätigkeiten nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet sind, d. h. höchstens gegen ein geringes Entgelt erbracht werden.