Beschreibung
Beschreibung
Das Bewachungsunternehmen darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben oder einen in § 8 der Bewachungsverordnung bezeichneten Abschluss besitzen und die für die beabsichtigte Tätigkeit notwendige Befähigung besitzen.
Aus diesem Grund ist das Bewachungsunternehmen verpflichtet, zukünftiges Wach- und Leitungspersonal über das Bewacherregister (Öffnet in einem neuen Tab) anzumelden.
Das Bewachungsunternehmen hat mit der Anmeldung im Bewacherregister folgende Dokumente hochzuladen:
- Ausweiskopie
- Nachweisdokument über die Fachkunde (z. B. Unterrichtungsnachweis, Sachkundeprüfung)
Darüber hinaus sind neben den Personendaten Angaben über
- die Wohnorte der letzten 5 Jahre unter Angabe des Zeitraums sowie Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, wenn vorhanden Zusatz, Land, Staat (erweiterte Melderegisterauskunft) sowie
- die beabsichtigten Tätigkeitsbereiche
zu übermitteln.
Die zuständige Ordnungsbehörde teilt dem Bewachungsunternehmen das Ergebnis der Überprüfung mit. Nur im Falle einer Zustimmung darf Wach- und Leistungspersonal eingesetzt werden.
Bei Rückfragen zur Meldung von Wachpersonen mit Wohnsitz in Wuppertal wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner.