Beschreibung
Beschreibung
Sie interessieren sich für die Freiwillige Feuerwehr und möchten mehr Informationen erhalten?
Die Ausbildung wird im Wesentlichen in Lehrgängen vermittelt, die an der Feuerwehrschule durchgeführt werden. Jeder Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr muss innerhalb von zwei Jahren erfolgreich an je einem
- Truppmannlehrgang,
- Atemschutzgeräteträgerlehrgang
teilgenommen haben.
Die Lehrgänge werden meist als Abend- oder Wochenendlehrgänge durchgeführt.
Weiterführende Lehrgänge sind:
- Sprechfunker
- Kraftfahrer Kl. "C"
- Maschinist
- Truppführer
- Gruppenführer
- Zugführer FF
- Führer von Verbänden
Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrgänge sind Beförderungen von Feuerwehrmann bis zum Brandoberinspektor möglich.
Bewerber müssen
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- innerhalb des Zuständigkeitsbereiches ihrer Freiwilligen Feuerwehr wohnen,
- geistig, körperlich und nach ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet sein,
d.h. im Wesentlichen, sie müssen
- gesund sein,
- einige körperliche Fähigkeiten nachweisen,
- nicht wegen vorsätzlich begangener Taten vorbestraft sein.
Bewerber dürfen Hilfsorganisationen wie z.B. Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe oder Technisches Hilfswerk angehören, jedoch können Sie im Katastrophenfall nur bei einer Organisation auf die Stärke angerechnet werden. Eine Doppelmitgliedschaft BF-FF ist möglich.