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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Freiwillige Feuerwehr Wuppertal

Die Freiwillige Feuerwehr nimmt in den Außenbezirken zusammen mit der Berufsfeuerwehr die Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung wahr, um die vorgegebenen Hilfsfristen in den Einsatzgebieten abzudecken.

Sie bekämpfen Brände, retten Menschen und Tiere aus Notlagen und leisten technische Hilfe bei aller Art von Unfällen.

Beschreibung

Beschreibung

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Die Ausbildung wird im Wesentlichen in Lehrgängen vermittelt, die an der Feuerwehrschule durchgeführt werden. Jeder Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr muss innerhalb von zwei Jahren erfolgreich an je einem

  • Truppmannlehrgang,
  • Atemschutzgeräteträgerlehrgang

teilgenommen haben.

Die Lehrgänge werden meist als Abend- oder Wochenendlehrgänge durchgeführt.

Weiterführende Lehrgänge sind:

  • Sprechfunker
  • Kraftfahrer Kl. "C"
  • Maschinist
  • Truppführer
  • Gruppenführer
  • Zugführer FF
  • Führer von Verbänden



Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrgänge sind Beförderungen von Feuerwehrmann bis zum Brandoberinspektor möglich.

Bewerber müssen

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • innerhalb des Zuständigkeitsbereiches ihrer Freiwilligen Feuerwehr wohnen,
  • geistig, körperlich und nach ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet sein,


d.h. im Wesentlichen, sie müssen

  • gesund sein,
  • einige körperliche Fähigkeiten nachweisen,
  • nicht wegen vorsätzlich begangener Taten vorbestraft sein.



Bewerber dürfen Hilfsorganisationen wie z.B. Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe oder Technisches Hilfswerk angehören, jedoch können Sie im Katastrophenfall nur bei einer Organisation auf die Stärke angerechnet werden. Eine Doppelmitgliedschaft BF-FF ist möglich.

Details

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Kontakt

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