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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Einschulungsuntersuchung

Der Kinder-und Jugendgesundheitsdienst führt die gesetzlich vorgeschriebene Einschulungsuntersuchung für alle Wuppertaler Grund- und Förderschulen durch.

Beschreibung

Beschreibung

Die Untersuchung dient den Eltern und der Schule zur Entscheidungshilfe, inwiefern das Kind zur Einschulung körperlich und geistig bereit ist. Sie wird vollumfänglich vom Gesundheitsamt durchgeführt.

Die meisten Kinder sind fit für den Schulbeginn, wenn sie bei der Schule angemeldet werden. Einige brauchen jedoch eine Förderung, damit auch sie einen guten Start in die Schule haben. Bei der Untersuchung werden der Entwicklungsstand und die Gesundheit des Kindes beurteilt. Falls Ihr Kind Fördermaßnahmen benötigt, haben Sie die Möglichkeit diese zu besprechen.

Wann werde ich zur Einschulungsuntersuchung eingeladen?

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis spätestens 30. September des Schuljahres sechs Jahre alt werden. Die Einschulungsuntersuchung findet zeitnah zum sechsten Geburtstag statt. Hierzu laden wir Sie schriftlich ein.

Eine wichtige Voraussetzung zur Durchführung der Untersuchung stellt die Tatsache dar, dass sowohl das Kind als auch die Begleitperson seit mindestens einer Woche frei von Infekten ist. 

Sollten Sie als Begleitpersonen oder Ihr Kind Zeichen eines Infektes aufweisen, so möchten wir Sie bitten, den Untersuchungstermin abzusagen, entweder unter der in der Einladung genannten Telefonnummer oder per E-Mail: einschulungsuntersuchungstadt.wuppertalde.

Sie erhalten dann einen neuen Untersuchungstermin, der kurz nach ihrer voraussichtlichen Genesung liegt.

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