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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Krankheitserreger - Anzeigepflicht der Tätigkeit

Tätigkeiten mit Krankheitserregern müssen bei erstmaliger Aufnahme dem Gesundheitsamt mindestens 30 Tage vor Beginn der Tätigkeit angezeigt werden.

Beschreibung

Beschreibung

Sie müssen eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Krankheitserregern besitzen oder von einer solchen befreit sein. Außerdem muss Ihre Anzeige Angaben zu Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeiten, zu Entsorgungsmaßnahmen und zur Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen enthalten.

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