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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Krankheitserreger - Erlaubnis der Tätigkeit

Für Tätigkeiten mit Krankheitserregern benötigen Sie die Erlaubnis des Gesundheitsamtes.

Beschreibung

Beschreibung

Der Antragssteller muss für die Art und den Umfang der Tätigkeiten geeignete Räume und Einrichtungen zur Verfügung stellen und die Voraussetzungen für eine gefahrlose Entsorgung gewährleisten.

Zudem sind Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten erforderlich.

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