Beschreibung
Beschreibung
Ausstellen von Duplikaten:
Eine Ausstellung von Duplikaten, seitens des Gesundheitsamtes der Stadt Wuppertal, ist nicht mehr möglich, da aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen keine vor dem 01.04.2012 ausgestellten Bescheinigungen gem. § 43 IfSG mehr vorliegen.
Duplikate für Belehrungen gem. 43 IfSG, die in den vergangenen 10 Jahren erfolgten, können Sie bei der Stadt Solingen erhalten.
Die zuständigen Ansprechpartner*innen erfahren Sie über den unten aufgeführten Link.