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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Solingen, Remscheid und Wuppertal wird diese Aufgabe seit dem 01.04.2012 von der Stadt Solingen wahrgenommen.

Stadtdienst Gesundheit der Stadt Solingen
Rathaus/Nebengebäude
Walter-Scheel-Platz 3
42651 Solingen

Beschreibung

Beschreibung

Der Stadtdienst Gesundheit der Klingenstadt Solingen hat die Technologiezentrum Glehn (TZG) GmbH mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Solingen: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab)

Ausstellen von Duplikaten:

Eine Ausstellung von Duplikaten, seitens des Gesundheitsamtes der Stadt Wuppertal, ist nicht mehr möglich, da aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen keine vor dem 01.04.2012 ausgestellten Bescheinigungen gem. § 43 IfSG mehr vorliegen.

Duplikate für Belehrungen gem. 43 IfSG, die in den vergangenen 10 Jahren erfolgten, können Sie bei der Stadt Solingen erhalten.

Die zuständigen Ansprechpartner*innen erfahren Sie über den unten aufgeführten Link. 

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

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