Beschreibung
Beschreibung
Ausstellen von Duplikaten:
Für Belehrungen nach § 43 IfSG, die im Zeitraum 01.01.2010 bis 31.03.2012 in Wuppertal statt gefunden haben, werden die Duplikate weiterhin bei der Stadt Wuppertal ausgestellt.
Notwendige Unterlagen: Personalausweis / Pass
Gebühr: 13,00 €
Ein Duplikat kann auch schriftlich (postalisch oder per Email - info.gesundheitsamtstadt.wuppertalde) beantragt werden. Dem Antrag ist eine Kopie des gültigen Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Passes beizufügen.
Zuzüglich zu der anfallenden Gebühr werden bei Versenden des Duplikates die Portokosten fällig.
Duplikate für Belehrungen im Rahmen eines Schülerpraktikums können nicht ausgestellt werden, da diese nur für das enstprechende Praktikum Gültigkeit hatten.