Beschreibung
Beschreibung
Tiere gehören zum Ökosystem. Sobald sie jedoch in den direkten Lebensraum des Menschen eindringen und das Potenzial besitzen, Krankheitserreger auf den Menschen zu übertragen, werden sie ggf. als sog. Gesundheitsschädlinge eingestuft. Hierzu zählen insbesondere Ratten, Schaben und Pharaoameisen.
Befugnisse und Grenzen:
Als Behörde darf das Gesundheitsamt nur innerhalb der ihm gesetzlich zugewiesenen Zuständigkeiten handeln. Die rechtliche Eingriffsbefugnisse sind strikt an das Vorliegen einer Gefahr für die Allgemeinheit geknüpft. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein massiver Befall vorliegt, der auch auf Nachbargrundstücke übergreifen kann, bestimmte meldepflichtige Erreger nachgewiesen wurden oder wenn Einrichtungen betroffen sind, in denen sich besonders schutzbedürftige Personen aufhalten UND wenn jeweils die verantwortlichen Personen nicht tätig werden. Bei Ratten und Schaben wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
In vielen Alltagssituationen liegt die rechtliche Verantwortung ausschließlich bei den Betroffenen, also z.B. Mieter und Vermieter.
Thema Mücken:
Der Klimawandel ist nicht nur ökologische, sondern auch gesundheitliche Herausforderung. Einige „Krankheitsüberträger“ wie Mücken, sog. Vektoren, profitieren dabei von den steigenden Temperaturen. Mittlerweile ist z.B. die Asiatische Tigermücke in Teilen Deutschlands (v.a. Baden-Württemberg) angekommen. Diese kann u.a. Dengue-, Zika- und Chikungunya-Viren auf den Menschen übertragen. Wichtig ist aber: Während in Frankreich, Italien, Spanien und Kroatien in den letzten Jahren auch schon vor Ort erworbene Dengue-Erkrankungen gemeldet worden sind, wurden Infektionen in Deutschland bisher ausschließlich bei sog. Reiserückkehrern nachgewiesen. Sollten Sie eine auffällige Mücke entdeckt haben, können Sie diese einschicken und durch Experten der Initiative „Mückenatlas“ prüfen lassen.